VERLÄNGERUNG Heizscheck Land Salzburg (Zeitraum 15.09.2023 - 31.10.2023

Personen, welche für die Heizperiode 2022/2023 bereits einen Heizkostenzuschuss des Landes in Höhe von € 600,- gewährt bekommen haben, haben keinen darüber hinausgehenden Anspruch und können daher keinen Antrag mehr stellen.

Die beiliegende Richtlinie ist inhaltlich unverändert zur bislang geltenden geblieben, weil lediglich das Datum der Antragsfrist erneuert wurde.

Förderrichtlinie Heizkostenzuschuss 2023.pdf

Antragsformular Land Salzburg INTERN Gemeinden Heizkostenzuschuss 2023.pdf