Markt 80, 5440 Golling an der Salzach
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Marktgemeinde
Ab dem 1. Jänner 2023 sind bestimmte unbefristete unverbaute Baugrundstücke mit einem Flächenausmaß von mehr als 500 qm² nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Gegenstand eines Infrastruktur-Bereitstellungsbeitrages. Amtliche Information Infrastruktur-Bereitstellungsbeitrag 2023.pdf