Markt 80, 5440 Golling an der Salzach
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Marktgemeinde
Alle Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zählen zum Kreis der Minderjährigen. Innerhalb der Minderjährigkeit existieren verschiedene Stufen der Unmündigkeit. Weitere Informationen finden sich hier.
https://kommunal.at/glossar/minderjaehrigkeit