Markt 80, 5440 Golling an der Salzach
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Marktgemeinde
Eine Verteidigungshandlung, die zur Abwehr eines strafrechtlich bedenklichen Angriffs dient, ist selbst nicht rechtswidrig. Die Abwehrhandlung muss dem Angriff angemessen sein und nicht über diese Grenze hinaus gehen.
https://kommunal.at/glossar/notwehr